Wir begleiten Sie – mit individueller Unterstützung

Wir möchten, dass Mieter auch in herausfordernden Lebenslagen möglichst lange in ihrer Wohnung und ihrem vertrauten Quartier verbleiben können.

Gemäß unserer Satzung leisten wir finanzielle Unterstützung:

  • zeitweise bei Mietzahlungsschwierigkeiten

  • bei der Durchführung von Renovierungen

  • bei altersbedingt notwendigen Umbauten oder einem Umzug.

Die Förderung gilt für FLÜWO-Mieter genauso wie für Mieter, die Wohnungen bei ehemals gemeinnützigen, kirchlichen, genossenschaftlichen oder kommunalen Wohnungsunternehmen bewohnen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis seit über 20 Jahren besteht und der Anteil der Miete am verfügbaren Einkommen mindestens 30 Prozent beträgt.

Individuelle Förderung

Wie kann die Unterstützung durch die FLÜWO Stiftung im Einzelfall aussehen?

Das veranschaulicht das fiktive Beispiel von Mieterin Gertrud Maier und ihrem Nachbarn Hubert Müller:
Gertrud Maier ist 70 Jahre alt und wohnt seit über 20 Jahren bei der FLÜWO. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und kann nur noch schlecht laufen. Von ihrer kleinen Rente muss sie neuerdings nicht nur den Pflegedienst bezahlen, sondern auch die Aufwendungen bestreiten, damit ihr täglich warmes Essen nach Hause gebracht wird. Das belastet ihr ohnehin schmales Budget, sodass Gertrud Maiers Rente fast nicht mehr für die Miete ausreicht.

Doch Frau Maier muss deshalb bei der FLÜWO nicht gleich ausziehen. Sie hat einen Antrag bei der FLÜWO Stiftung gestellt und erhält von dort nun die erforderliche Unterstützung.

Erleichtert hat sie ihrem Nachbarn Hubert Müller davon erzählt, der nach einem Sturz dringend auf Umbaumaßnahmen in seiner Wohnung und ein Hausnotrufsystem angewiesen ist. Auch in seinem Fall kann die FLÜWO Stiftung helfen. Nachdem Herr Müller ebenfalls einen Antrag gestellt hat, prüfte die Stiftung die Unterstützungsmöglichkeiten, beriet ihn gemeinsam mit dem Bereich Soziales der FLÜWO eG und griff ihm schließlich bei den notwendigen Umbauten im Bad und der Suche nach dem für ihn geeigneten Hausnotrufpaket unter die Arme.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Einzelförderung nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen.

Anträge auf Förderung eines Hausnotrufsystems können nur in begrenzter Anzahl und nach positiver Prüfung gefördert werden. Bei anderen Förderanliegen, wie z. B. altersgerechtem Badumbau oder Mietzahlungsschwierigkeiten, wenden Sie sich bitte an das FLÜWO Sozialmanagement.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre FLÜWO Stiftung

So funktioniert der Begleitantrag:

Haben Sie als Privatperson Interesse an einer Förderung durch die FLÜWO Stiftung?

Bitte drucken Sie diese beiden Dokumente aus und senden Sie sie ausgefüllt und unterschrieben an die FLÜWO Stiftung zurück.

Beim Ausfüllen des Förderantrags und der Selbstauskunft helfen Ihnen diese beiden Dokumente:

Sie haben Fragen?

Sie möchten Näheres darüber erfahren, wie die FLÜWO Stiftung die Quartiere stärkt? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!

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Ansprechpartner
 Katja Mahler
Katja Mahler
Stiftungsreferentin
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